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Hansjörg Rabanser

HEXENWAHN

SCHICKSALE UND HINTERGRÜNDE

Die Tiroler Hexenprozesse

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ISBN 978-3-7099-7365-3

Umschlag: Benno Peter
Umschlagabbildung: Darstellung eines Hexensabbats aus dem 16. Jahrhundert

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INHALT

VORWORT

Die Forschungsarbeit zu diesem Buch

Die Quellen

Wie das Buch gegliedert ist

Dank

EINLEITUNG: VON ZAUBERERN UND HEXEN

DIE ANFÄNGE DER HEXENVERFOLGUNG

VOLKSMAGIE – ZAUBEREI – HEXEREI

Magische Volkskultur und ländlicher Hexenglaube

Kirche contra Volksfrömmigkeit und Volksmagie

Der Gegenzauber als Schutz vor Zauberei und Hexerei

DIE GRUNDBEGRIFFE

DIE RECHTLICHE LAGE

Der charakteristische Hexenprozess

Verdacht, Festnahme und Prozess

Folter

Urteil und Hinrichtung

Grundlegende Gesetzeswerke und ihre Definition von Zauberei

Die Gerichtsbarkeit des Hochstifts Brixen

DER HEXENWAHN IM HISTORISCHEN UMFELD

ANFÄNGE DES HEXENWAHNS

Die ersten Fälle von Zauberei in Tirol

Eine Beschwörungsformel für Liebeszauber (Ende 14. Jahrhundert)

Hans Vintler: Pluemen der tugent (um 1411)

Nikolaus Cusanus und der Aberglaube

Die päpstliche Bulle Summis desiderantes affectibus (1484)

Der „Innsbrucker Hexenprozess“ (1485)

Der Malleus Maleficarum (1486)

Die höfische Vergiftungsaffäre und der Fall Anna Spiess (1487)

Dr. Ulrich Molitoris und sein Traktat (1489)

Kaiser Maximilian I. und der Aberglaube

DIE „HOCHBLÜTEDER HEXENPROZESSE IM 16. UND 17. JAHRHUNDERT

Der Völser Hexenprozess (1506 und 1510)

Reformen und Kontrollen durch weltliche und kirchliche Behörden

Philippine Welser im Verdacht abergläubischer Machenschaften

Die Hexen-Instruktion des Dr. Volpert Mozel (1637)

Dr. Hippolytus Guarinoni und der Aberglaube

Der Salzburger Zauberer-Jackl-Prozess und seine Auswirkungen auf Tirol

Das Bettlervolk als Nest des Lasters

Dr. Frölich von Frölichsburg und seine Ansichten zur Zauberei (1696)

DAS ENDE DER HEXENVERFOLGUNGEN IM 18. JAHRHUNDERT

Die letzte Hexenverbrennung in Tirol (1722)

Die letzten Zaubereiprozesse

Neuerungen im Bereich der Justiz

Die Aufklärung in Tirol und das Ende der Hexenprozesse

HEXENPROZESS-GEGNER AUS TIROL

Pater Adam Tanner (1572–1632)

Pater Paul Laymann (1575–1635)

Don Girolamo Tartarotti (1702–1761)

Josef Freiherr von Hormayr (1705–1779)

Ferdinand Sterzinger (1721–1786)

Joseph Franz Sterzinger (1746–1821)

DIE „WIEDERENTDECKUNGDER HEXEN

Die Hexenforschung in Tirol

Die Hexenprozesse in Roman und Drama

Die Hexen im Bild

„Corpora Delicti“ – erhaltene Objekte des Aberglaubens

DIE HEXENVERFOLGUNG IM SPIEGEL DER QUELLEN

STATISTISCHE AUSWERTUNG

Chronologie

Gründe für diese Chronologie

Wirtschaftliche Lage

Klima und Katastrophen

Die Art der Delikte

Geographische Verteilung

Geschlechtliche Verteilung

MÄNNER UND KINDER IM HEXENPROZESS

Die Rolle des Mannes in der Volksmagie

Die magische Rolle des Scharfrichters

Kinder im Hexenprozess

Die rechtliche Lage des Kindes

REAKTIONEN DER ZEITGENOSSEN

Die Haltung der Regierung

Die Haltung der Gerichte

Die Haltung der Bevölkerung

Die Reaktionen der Angehörigen

Was dachten die Angeklagten selbst?

Die Hexengeständnisse aus heutiger Sicht

DIE PROZESSFÜHRUNG

Die Selbsthilfe

Die „Beschreiung“

Aussehen und abweichendes Verhalten

Neid und Hass

Konflikte

Zufälle

Tatsächliche Vergehen

Selbstbezichtigung

Gefangennahme und Prozessbeginn

Zeugenaussagen, Beweise, Visitationen und Konfrontationen

Haftbedingungen und Gefangenentransport

Die Folter

Die Rechtsgelehrten

Priester, Hebammen, Ärzte und Barbiere im Prozess

Urgicht und Urteil

Die Urteilsvollstreckung

Statistische Auswertung der Urteile

Die Prozesskosten

DAS WIRKEN DES BÖSEN IM SPIEGEL DER QUELLEN

DER TEUFEL

Erste Kontakte mit dem Bösen

Das Auftreten des Teufels

Die Versprechen des Teufels

Die Gestalten und Namen des Teufels

Der Teufelspakt

Die Teufelsbuhlschaft

Die Teufelsgeschenke

Die Teufelsbesuche im Gefängnis

HEXENFLUG UND SABBATFEIER

Der Hexenflug

Der Hexensabbat

Teilnehmerzahl, Hierarchie

Festessen, Tanz, Spiel und Geschlechtsverkehr

Teufelshuldigung und Teufelsdienst

SCHADENZAUBER

Eingegrabene Zauberutensilien, Berührungen und Segnungen

Kellerfahrten und andere Diebstähle

Liebeszauber

Tierverwandlungen und Vampirismus

Unwetter und Ungezieferschäden

Gotteslästerung und Hostienschändung

Kinderverzehr

WEITERE FORMEN DES ABERGLAUBENS

Alchemie

Teufels- und Geisterbeschwörung

Wahrsagerei und Planetenleserei

Schatzgräberei

ZUSAMMENFASSUNG

PROZESSBIOGRAPHIEN

ZEITTAFEL

Anmerkungen

Bibliographie (Auswahl)

Personenregister

Ortsregister

Abkürzungsvereichnis

Danksagung

VORWORT

Hexen und Zauberer – so möchte man doch meinen – sind zu Beginn des 21. Jahrhunderts kein Thema mehr, ist der Glaube daran doch längst verloren gegangen oder zumindest einer gewissen Nüchternheit gewichen. Aber darin irrt man, denn immer wieder begegnet man im Leben den seltsamsten und unerklärlichsten Vorfällen, die hinter vorgehaltener Hand als „Hexerei“ oder „Zauberei“ bezeichnet werden. In unserem Sprachgebrauch ist das Wort „Hexe“ längst zu einem oft benutzten Begriff geworden. Wir kennen das „Hexenmal“, sprechen von „Hexenkräutern“ und wissen aus diversen Sagen und Märchen, wie eine „richtige“ Hexe auszusehen hat: alt, hässlich, mit einem krummen Rücken, einer Warze auf der Nase, einem Raben oder einer schwarzen Katze auf dem Buckel, lockend und böse. Auch das „Hexeneinmaleins“ oder der „Hexenschuss“ sind uns geläufig, genauso die berüchtigte „Hexenküche“ mit dem obligatorischen „Hexenkessel“ – übrigens ein Begriff, der gerne für gefühlsbetont-brodelnde Situationen (etwa im Fußballstadion) verwendet wird. Und ergeben sich für uns allzu verzwickte Sachlagen, so werden diese des Öfteren als „verhext“ deklariert. Die Reihe solcher Worte und Begriffe ließe sich problemlos fortführen.

Hexen haben wie viele andere Dinge sämtliche Bereiche unseres Lebens erfasst: Wir sehen sie in Fernsehserien und Filmen, lesen davon in Büchern, widmen uns Spielen mit einschlägigen Namen oder verwenden Hexen in Abzählreimen. Auf sämtlichen Theaterbühnen werden Schauspiele über Hexen geboten, die zahlreiche Zuschauer anlocken; Hexenausstellungen können immer wieder auf Besucherrekorde verweisen. Esoterische Zirkel oder Hexen-Gruppierungen feiern naturbetonte Feste in Anlehnung an den Hexensabbat. Die Figur der Hexe wird zur Modeerscheinung, ihr Tun und Können wird gleichermaßen bewundert und gefürchtet. An die Realität von Hexen und Zauberern will in unserer modernen Welt dennoch niemand mehr so recht glauben, obwohl wir wissen, dass in anderen Ländern und bei anderen Völkern die Hexerei durchaus noch populär ist und mit gebührendem Ernst behandelt wird. In vielen Dritte-Welt-Ländern ist die Präsenz und der Glaube von und an Hexen und Dämonen noch immer gegeben. Unter der einheimischen Bevölkerung kommt es nach wie vor zu regelrechten Hexenjagden, im Zuge derer die potentiellen SchädigerInnen mittels Lynchjustiz beseitigt werden. Dass der (Irr-)Glaube an Hexerei bzw. die Diskussion darüber aber auch in „christlich-zivilisierten“ Ländern des 21. Jahrhunderts nicht ganz ausgestorben ist, bewies Anfang des Jahres 2002 eine öffentliche Bücherverbrennung im US-Bundesstaat New Mexico: Der Priester Jack Brock und die Mitglieder der Christ Community Church verbrannten die allseits beliebten Harry-Potter-Bücher, weil durch ihre Lektüre eine magische Indoktrination der Jugend befürchtet wurde und man der Meinung war, dass die Autorin Joanne K. Rowling damit Hexerei und Okkultismus fördere oder zumindest dazu verleite.1

Vor nicht ganz 300 Jahren brannte in Tirol der letzte Scheiterhaufen mit einem der Hexerei angeklagten Jugendlichen. Weitere Verfahren oder Vorgehensweisen gegen Zauberei, Magie oder abergläubische Praktiken folgten. Magische Mittel sind auch heute noch bekannt und in Verwendung, sei es im Zusammenhang mit Brauchtum oder in Haushalt und Stall sowie auf dem Feld. In sämtlichen Bereichen unseres Lebens finden wir – es ist uns nur nicht immer bewusst – magische Vorgänge, deren Wurzeln zum Teil recht alt und „heidnisch“ sind. Traditionen, die vor 300 Jahren zum Tod als Hexe oder Zauberer hätten führen können.

DIE FORSCHUNGSARBEIT ZU DIESEM BUCH

Mitte des 19. Jahrhunderts begann die Aufarbeitung der Hexenverfolgungen in Tirol. Historiker, Germanisten und Sagensammler beteiligten sich an der Suche nach Prozessakten, der Publikation dieser und dem Versuch, das Phänomen des Hexenwahns zu erklären. In der Folge entstanden zahlreiche kleinere Aufsätze, einige Dissertationen und Diplomarbeiten zu diesem Thema, doch eine umfassende Erforschung des Hexenwahns in Tirol wurde nie in Angriff genommen. Aus diesem Grund entschied ich mich 2001, die Hexenverfolgungen in Tirol im Zuge einer Dissertation aufzuarbeiten. 2005 konnte ich die Arbeit unter dem Titel Die Hexenverfolgungen in Tirol. Verlauf – Prozessbiographien – Interpretation an der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck einreichen. Die Dissertation und die darin enthaltenen neuesten Erkenntnisse zum Hexenwesen in Tirol stellen die Grundlage dieses Buches dar. Die Richtlinien und Vorgehensweisen in der Dissertation bestimmen aus diesem Grund auch die Darstellung im vorliegenden Buch und sollen deshalb kurz vorgestellt werden.

Zum Thema der Hexenverfolgungen und des Hexenwahns wurden bereits zahlreiche Bücher geschrieben, ebenso viele Theorien vorgebracht, diskutiert und abgewandelt oder verworfen. Es existieren politische, ökonomisch-soziologische, psychologisch-medizinische, klimatische und sogar esoterische Erklärungen des Phänomens. Die Ansätze dazu sind vielfältiger Natur und mittlerweile kaum mehr zu überblicken. Die Fragen, welche europa- bzw. weltweiten Folgen und Auswirkungen der Hexenwahn hatte, wie viele Opfer er forderte und wer nun die eifrigsten Förderer waren, sind oft diskutiert worden. Aus diesem Grund hoffte ich, mich in diesem Buch vom allgemeinen, ausufernden Theoriendiskurs zu den Hexenprozessen etwas lösen zu dürfen. Der direkte Gang zu den Tiroler Quellen und die Darstellung anhand dieser erschienen mir angesichts der brisanten Thematik weitaus wichtiger. Es wird auch kein detaillierter Vergleich der Tiroler Hexenverfolgungen mit anderen europäischen Regionen angestrebt, da hierzu noch zahlreiche genauere Studien (nicht nur zu den Hexenverfolgungen) nötig wären.

Das im Zuge der Arbeit erforschte Territorium umfasst das Gebiet des heutigen Nord-, Ost- und Südtirol, einen „modernen“ Länderkomplex also, welcher mit der historischen Situation nur teilweise übereinstimmt. So vereinigten die oben genannten Gebiete einstmals die Jurisdiktionen der Grafschaft Tirol, der reichsunmittelbaren geistlichen Hochstifte Brixen, Trient, Salzburg und Chur sowie Enklaven des Hochstifts Freising und des Klosters Frauenchiemsee. Die Prozesse im heutigen Trentino (die zum Teil vom Hochstift Trient, der Grafschaft Tirol oder dem Hochstift Brixen geführt wurden und über die bereits mehrere Publikationen vorliegen) konnten in dieser Arbeit nur am Rande beachtet werden, etwa die ausufernden Prozesse im Fassatal, für die das Hochstift Brixen zuständig war und deren umfangreiche Quellen im Zuge der Arbeit durchgesehen wurden. Ein weiterer Schritt zur Erfassung der ehemaligen Tiroler Kompetenzen wäre die Erforschung der Hexenprozesse in den von Innsbruck aus regierten Vorlanden (also den habsburgischen Ländern und Herrschaften vor dem Arlberg, an Bodensee, Oberrhein und im schwäbischen Raum), zu denen bisher nur einzelne Arbeiten existieren.

DIE QUELLEN

Die Ausgangbasis meiner Arbeit bildete die Suche nach neuen Quellen. Zu den ca. 60 bisher bekannten Hexen- und Zaubereiprozessen gesellten sich auf diese Weise neue Fälle hinzu, sodass in der Dissertation 242 Prozessbiographien enthalten sind, welche die einzelnen Prozesse darstellen und Hintergrundinformationen geben. Aufgrund ihres Umfangs konnten alle diese Biographien nur in reduzierter und überarbeiteter Form in das Buch aufgenommen werden, sind jedoch mit dem gesamten wissenschaftlichen Apparat in der Dissertation bzw. in ihrer Internetausgabe einsehbar. Der Großteil der Quellen sind also Erstfunde. Zahlreiche weitere Quellen können leider nicht mehr eruiert werden, da sie durch falsche oder veraltete Quellenangaben, Diebstahl, Aktenvernichtung bzw. Umstellungen und Teilungen der Archive verloren gegangen sind.

Die Bandbreite der Quellen reicht von Prozessakten und Urgichten (beeidigte Geständnisse) über obrigkeitliche Schreiben (Regierung und Gericht) bis zu Rechtsgutachten, Defensionen (Verteidigungsschriften), Supplikationen (Bittschriften) und Kostenaufstellungen. Es handelt sich vorwiegend um Dokumente, die in den Gerichtsstuben und Regierungskanzleien entstanden sind. Die Darstellung der angeklagten Person und ihrer Vergehen tritt uns deshalb in einer (in manchen Fällen absichtlich) verzerrten Perspektive entgegen, oder wie es Carlo Ginzburg formuliert hat: „Die Stimmen der Angeklagten erreichen uns erstickt, verändert, verzerrt; in vielen Fällen sind sie gar nicht bis zu uns gelangt.“2 Trotz der Reduzierung auf relevante Aspekte kann man den Schreiben jedoch eine gewisse Genauigkeit nicht absprechen, denn auf ihrer Grundlage mussten das Gericht und die Regierung schließlich eine Entscheidung treffen.

Die wichtigste Quellengattung, die im Zuge der Dissertation bearbeitet wurde, stellen die Korrespondenzen in den Regierungskopialbüchern dar: Die Reihe „An die Fürstliche Durchlaucht“ beinhaltet die Schreiben der Regierung an den Landesfürsten bzw. dessen Engeren oder Geheimen Rat, die Reihe „Von der Fürstlichen Durchlaucht“ verzeichnet wiederum die Schreiben in die umgekehrte Richtung. Belange zu Hexenprozessen finden sich in diesen beiden Reihen jedoch nur dann, wenn ein Verfahren dermaßen kompliziert wurde, dass die Regierung keine endgültige Entscheidung treffen wollte und man eine Absicherung durch den Landesfürsten für empfehlenswert hielt. Von ganz besonderem Interesse war hierbei jedoch die Regierungskopialbuchreihe „Causa Domini“, in der die Schreiben der Regierung „nach unten“ (so auch an die Gerichte) verzeichnet wurden, ehe sie die Kanzlei verließen. Die Bearbeitung dieser Bände gestaltet sich als unumgänglich, weil darin die endgültigen Urteile verzeichnet sind. Die entsprechenden Pendants des Brixner Hochstifts stellen die Bände der Hofratsprotokolle, Hofdekrete und der Hofregistratur dar. Zudem wurden ergänzend weitere Quellen aus Gerichts-, Malefiz-, Verfach- und Raitbüchern sowie Visitationsprotokollen und den Schriften des Brixner Konsistoriums herangezogen, wobei hier vielfach eine Orientierung an den vorhandenen wissenschaftlichen Publikationen möglich war.

Dieser reiche Fundus an Quellen bildet die Grundlage für die folgende Darstellung der Hexenverfolgungen in Tirol. Die vielen Zitate aus den Originalquellen wurden der Lesbarkeit halber für die Buchausgabe – mit Ausnahme von th und y – an die heutige Schreibweise angepasst, soweit damit nicht Sprechweise und Wortklang verändert werden (z. B. wird khomen zu kommen und Puech zu Buech). Die buchstabengetreue originale Zitatform ist wiederum in der Dissertation bzw. in ihrer Internetausgabe einsehbar. Buchtitel werden in der originalen Schreibweise zitiert, ebenfalls alle Namen in der jeweils verwendeten Form.

WIE DAS BUCH GEGLIEDERT IST

Das vorliegende Buch gliedert sich in vier große Abschnitte: In der Einleitung werden – als nötige Basis für die weiteren Ausführungen – die Begriffe Hexerei sowie Zauberei in ihrer historischen Entwicklung erläutert. Weiters werden die Phänomene Volksfrömmigkeit bzw. Volksmagie und deren Kriminalisierung durch das gelehrte Hexenbild ins Auge gefasst. Schließlich erklärt ein Unterkapitel die rechtliche Lage, schildert den Ablauf eines regulär durchgeführten Hexenprozesses und verweist auf grundlegende Gesetzeswerke.

Das erste große Kapitel widmet sich dem Verlauf der Hexenverfolgungen in Tirol. Anhand wichtiger Zäsuren der Tiroler Geschichte, herausragender Prozesse, literarischer Werke oder prägender Persönlichkeiten wird die Entwicklung des Hexenwesens in Tirol rekonstruiert und vom Aufkeimen des Hexenwahns bis zu dessen „Hochblüte“ und Abflauen behandelt. Hierbei wird vor allem ein Augenmerk auf bedeutende „Hexenprozess-Gegner“ aus der Grafschaft Tirol geworfen. Am Ende des Kapitels wird auf die Hexenforschung vom 19. bis zum 21. Jahrhundert eingegangen, die literarische und künstlerische Auseinandersetzung mit dem Hexenthema beleuchtet und auf heute noch erhaltene Gegenstände des Aberglaubens hingewiesen.

Das zweite Kapitel betrachtet die Hexenprozesse im Spiegel der Tiroler Quellen. Neben einer statistischen Auswertung wird auch ein Blick auf die Rolle von Männern und Kindern im Prozess geworfen. Anhand der Quellen werden die Reaktionen der Regierung, der örtlichen Gerichte, der betroffenen Opfer, der Angehörigen sowie Zeitgenossen dargestellt. Ein weiterer Abschnitt rekonstruiert die Hexenprozessführung.

Im dritten Kapitel wird anhand der vorliegenden Quellen das „Wirken des Bösen“ betrachtet. Der Bogen reicht von der Gestalt des Teufels über Hexenflug und Hexensabbat bis hin zum Schadenzauber. Außerdem werden weitere Formen des Aberglaubens – wie etwa Alchemie, Teufels- und Geisterbeschwörung, Wahrsagerei und Planetenleserei sowie Schatzgräberei – behandelt.

Im vierten großen Abschnitt folgt schließlich die Darstellung aller bisher bekannten 242 Tiroler Hexen- und Zaubereiprozesse bzw. ähnlicher aktenkundiger Vorgänge in Form von „Prozessbiographien“. Sie liefern grundlegende Informationen zu den angeklagten bzw. verdächtigten Personen und zeichnen den Verlauf der Verfahren nach.

Eine Zeittafel zur allgemeinen Entwicklung der Hexenverfolgungen von ihren Anfängen bis ins 21. Jahrhundert und ein Anhang mit den hier knapp gehaltenen Anmerkungen (ausführlicher in der Dissertation), einer Auswahlbibliographie und dem Personen- und Ortsregister schließen das Buch ab.

DANK

Für die Entstehung der Dissertation sowie des vorliegenden Buches bin ich zahlreichen Personen dankbar (s. dazu auch die Danksagung am Ende des Buches): Mein bevorzugter Dank gilt Ao. Univ.-Prof. Dr. Heinz Noflatscher, der mir seit Herbst 2001 bei diesem Thema ein geduldiger und hilfsbereiter Betreuer war. Während der Arbeit konnte ich wiederholt auf seine Unterstützung, Hinweise und Vermittlungen zurückgreifen und Hilfe erhalten. Ebenfalls bedanken möchte ich mich beim Haymon Verlag, insbesondere bei Dr. Michael Forcher, der es mir ermöglicht hat, die Dissertation zu publizieren.

Ein weiterer Dank gilt meinen Freunden, die mich während der Arbeit mit Lob und Tadel, Zuspruch und Kritik begleitet haben.

Ein ganz besonders herzliches Dankeschön gilt jedoch meinen Eltern, meinen Geschwistern und zahlreichen Verwandten, die das Werden der Dissertation und des Buches mit Spannung verfolgt haben und auf deren vielfältige Hilfe ich stets zählen konnte. Aus diesem Grund ist ihnen auch dieses Buch gewidmet.

Man soll sich daher sehr hüten,
dass nicht durch den Wunsch,
das Übel auszurotten,
es nur noch vergrößert wird.

Nikolaus Cusanus (1401–1464)

EINLEITUNG: VON ZAUBERERN UND HEXEN

Die Vorstellungen einer von (un-)heilvollen Wesen beseelten Welt führten in der Antike zu Kulten, Ritualen, Zauberpraktiken und Beschwörungen, um diese Erscheinungen zu beeinflussen. Belege für den Glauben an Dämonen und zauberkundige Frauen und Männer finden sich in allen Kulturen der antiken Welt (Circe, Hekate, Medea, Hexe von Endor etc.). Im 3. Jahrhundert v. Chr. entstand – beeinflusst vom iranischen Zoroastrismus, der Licht und Finsternis strikt trennte – eine dualistische Weltsicht von Gut und Böse. Diese Anschauung wirkte auf das Judentum und schließlich auch auf den christlichen Glauben ein. Zur antiken Weltsicht und Magie trat später der frühe, christlich gefärbte Volksglaube hinzu und vermischte sich mit den antiken Vorstellungen.

Christliche Bußbücher aus dem 5. bis 9. Jahrhundert bieten erste Belege für einen verbreiteten Glauben an Wahrsagerei, Zauberei, Traumdeutung und Geister. Die Zauberer wurden darin in drei Gruppen eingeteilt: die malefici (Schädiger), die tempestarii (Wettermacher) und die venefici (Giftmischer). Vorstellungen von fliegenden Hexen oder gar von einer geschlechtlichen Vereinigung von Menschen und Dämonen sind für diese Zeit noch nicht belegt.

Die Grundlagen zur Theorie des Dämonenpaktes hatte allerdings schon Augustinus (354–430) geschaffen. Magische Handlungen oder das Benützen magischer Gegenstände seien zwar nutzlos, so der Kirchenlehrer, doch es finde im Zuge solcher Praktiken eine Art Kommunikation mit dem Dämon statt, ein ausgesprochener oder stillschweigender „Pakt“ mit dem Bösen, eine Meinung, die durchaus nicht ohne Widerspruch blieb. Im Canon Episcopi des Regino von Prüm (ca. 906), eine Art kirchliche Rechtsordnung mit Anweisungen für die Bischöfe, findet man die früheste Erwähnung des Hexenfluges und der Tierverwandlung. Sie werden jedoch als Wahnvorstellung und Vorspiegelungen des Teufels angesehen, der Glaube daran als heidnischer Irrsinn abgetan. Der Großteil der Geistlichkeit des Früh- und Hochmittelalters sah in den Zauberern vorwiegend Personen, die einem gewissen Glaubensirrtum unterlagen und durch Bußstrafen wieder auf den rechten Weg zurückgeführt werden konnten.

Im 13. Jahrhundert kam es dann durch eine veränderte Einstellung der Theologen zu einem Wandel dieses Bildes: Thomas von Aquin (1225–1274) erläuterte etwa, dass die Dämonen mit den Menschen in der Form eines Succubus (weiblicher Dämon, der sich dem Mann „unterlegt“) und Incubus (männlicher Dämon, der sich der Frau „auflegt“) verkehren, und dass die Taten der Hexen dank eines geheimen Einverständnisses mit dem Teufel erfolgten und tatsächlich ausgeführt würden. Damit wurden Zauberer und Hexen zu Teufelsanbetern und Verschwörern gegen den christlichen Glauben erklärt und den verfolgungswürdigen Ketzern gleichgestellt. Die Ketzerverfolgungen des 12. Jahrhunderts legten schließlich auch die Strukturen zu den später organisierten Zauberer- und Hexenverfolgungen.

Die Anfänge der Hexenverfolgung

Bereits um 1400 wurde den Hexen neben dem Teufelspakt und den strafrechtlich relevanten Schadenzaubereien weitere Delikte vorgeworfen: Zum Pakt kam die Teufelsbuhlschaft, außerdem Hexenflug und die Versammlungen der Hexensekte. Damit war der klassische Hexereibegriff voll ausgebildet.

Allerdings wurde den Ketzern nur das Delikt der Teufelsanbetung, nicht jedoch das Verbrechen des Schadenzaubers vorgeworfen, dessen Bild demnach einen anderen Ursprung haben muss. Neueste Forschungen ergaben, dass dafür mit ziemlicher Sicherheit alte Judenstereotype herangezogen wurden. Den Juden wurde vorgeworfen, durch Schadenswerke – etwa den Ritualmord (vorwiegend an Kindern), die Hostienschändung und die Vergiftung von Brunnen – die christliche Gemeinschaft zerstören zu wollen. Auffallenderweise finden wir die selben Anklagepunkte später bei den Hexen. Weiters dürfte es kein Zufall sein, dass die Zusammenkünfte der Hexen mit dem hebräischen Begriff Synagoge oder Sabbat (was sich durchsetzte) bezeichnet wurden. Warum sich aus den traditionellen Feindbildstereotypen der Ketzer und Juden das Stereotyp der Hexensekte entwickelte, ist bis heute unklar.

Eine Erklärung bietet vielleicht der geographische Rahmen, in dem das Zauberei- und Hexereidelikt seinen Anfang nahm, nämlich das Herzogtum Savoyen, zu dem das Gebiet um den Genfer See und des Pays de Vaud, das obere Wallis, das Aostatal, der Residenzort Chambéry und das Piemont bis Nizza gehörten. Unter Herzog Amadeus VIII. (1416–1434) kam es in Savoyen nach den Juden- und Waldenserverfolgungen zu einer verstärkten Bekämpfung von Zauberei und Hexerei.

Das Konzil zu Basel (1431–1449) wurde bezüglich des Zaubereidelikts schließlich zu einer bedeutenden Drehscheibe der gelehrt-theologischen Wissensvermittlung und befahl das Vorgehen gegen Irrlehren aller Art: 1437 machte Papst Eugen IV. (1431–1447) alle Inquisitoren mittels Bulle auf die Sekte der Teufelsanbeter und Zauberer aufmerksam. Als Eugen IV. das Konzil ab 1438 nach Ferrara sowie ab 1439 nach Florenz verlegte und die in Basel verbliebene Mehrheit Herzog Amadeus VIII. von Savoyen zum Gegenpapst Felix V. (1439–1449) erklärte, war das der Propagierung des Zaubereiverbrechens nur dienlich.

Um 1440 hatte die Hexensekte schließlich einen von den Waldenserverfolgungen im Pay de Vaud geprägten und nun amtlich anerkannten Namen erhalten: Vaudenses. In den deutschsprachigen Gebieten setzte sich allerdings der schweizerdeutsche Begriff hexereye durch.

Damit nahm das Zeitalter der legalen Hexenverfolgungen ab zirka 1430/40 im französisch-italienisch-westschweizerischen Grenzbereich seinen Anfang und breitete sich bis zum Ende des 15. Jahrhunderts über den Großteil Europas aus; dieser Wahn sollte bis zum Ende des 18. Jahrhunderts andauern.3

Volksmagie – Zauberei – Hexerei

Paracelsus (eigentlich Theophrastus Bombastus von Hohenheim; um 1493–1541) schrieb im Vorwort zum ersten Traktat seines Werkes Die große Wunderartzney (Frankfurt am Main, 1530), dass er während seiner Forschungen zur Heilkunde viele Länder besucht habe, und in allen den Enden und Orten fleißig und emsig nachgefragt, Erforschung gehabt gewisser und erfahrner wahrhaften Künsten der Arznei, nit allein bei den Doktorn, sondern auch bei den Scherern, Badern, gelehrten Arzten, Weibern, Schwarzkünstlern, so sich des pflegen, bei den Alchemisten, in Klöstern, bei den Edlen und Unedlen, bei den Gescheuten und Einfältigen.

Der berühmte Arzt kontaktierte nicht nur eingefleischte Schwarzkünstler, Gelehrte und Ärzte, sondern auch Mönche, Alchemisten, Adelige sowie einfache Leute. Es scheint geradezu so, als habe sich damals jeder mit Magie oder okkulten bzw. heilerischen Praktiken auseinander gesetzt. Diese Annahme mag zum Teil auch stimmen, denn ein althergebrachtes Wissen um die Geheimnisse der Natur, verbunden mit abergläubischen Vorstellungen und Praktiken, war weit verbreitet und spielte in vielen Lebenslagen neben christlichen Gebeten eine bedeutende Rolle zur Lebensbewältigung. Die Magie galt als eine normale Erscheinung, wohingegen sie aus heutiger Sicht gern als abergläubischer Tand abgetan wird. Aber man sollte nicht vergessen, dass auch heute noch alte Hausmittel und brauchtümliche Riten (z.B. Segnungen) durchaus üblich sind und als „normal“ angesehen werden.

MAGISCHE VOLKSKULTUR UND
LÄNDLICHER
HEXENGLAUBE

Zauberei und Magie wurde vom Volk in vielen Belangen und in vielerlei Hinsicht angewandt, um sich gegen die feindliche Umwelt und deren Einflüsse zu verteidigen oder zu schützen. Das beschränkte sich nicht nur auf Segnungen, Beschwörungen, Abwehr des Bösen (in Form von Truten, Unholden etc.), Wahrsagerei, Rückholung verlorenen oder gestohlenen Gutes und Schatzgräberei, sondern erstreckte sich auch auf kleinere Probleme des Alltags: Das Stück vom Holz eines Galgens im Bett vertrieb etwa Wanzen, und bei der richtigen Anwendung eines einschlägigen Spruches konnte man sogar zukünftige Spielschulden von vornherein vermeiden. Magie und Zauberei galten nicht als Sünde oder schweres Vergehen, sondern bildeten ein legitimes Mittel, sich seiner Rechte zu behaupten, den eigenen Lebensraum vor möglichen Gefahren zu schützen, verletzte Ordnungen wiederherzustellen und zu stabilisieren. Dass der Schutz vor Zauberei dabei dieselben Züge trug wie die Zauberei selbst und ebenfalls magische Praktiken oder Sprüche beinhaltete, war eine allgemein akzeptierte Normalität.

Die Grenzen zwischen Zauber und Gegenzauber waren fließend, wie das folgende Beispiel zeigt: Im Jahr 1610 stand der Bauer Wolfgang Mitterhofer aus Aufhofen vor dem Gerichtsgremium von Bruneck und musste sich für seine verbotenen, in den Augen der Obrigkeit als verdächtig geltenden Heilungen verantworten. 13 Personen wurden als Zeugen herangezogen, die dem Gericht ein umfangreiches Bild ihrer Krankheiten und der erfolgen Heilungen lieferten. Mitterhofer bediente sich dabei „normaler“ (Salben, Kräuter, Auflegungen usw.), aber auch „abnormaler“ Mittel, wie etwa dem Einnähen von magischen Zetteln ins Nachthemd.

Diese Art der Volksmagie konnte nicht unterdrückt werden und starb auch nie aus. Sie wurde auch während der Zeit der Hexenverfolgungen rege benutzt und zu Rate gezogen, wie zahlreiche Angaben in den Prozessakten beweisen. Selbst heute noch spielt sie für manche Menschen in speziellen Situationen eine Rolle.

Die Möglichkeit, Zaubereien anzuwenden und damit geschickt umzugehen, wurde der Frau wie dem Mann – egal welchen gesellschaftlichen Standes – gleichermaßen zugesprochen, doch ist eine geschlechtsspezifische Voreingenommenheit nicht zu übersehen. Aus männlicher Sicht war die geheimnisvolle sowie unkontrollierbare bzw. unberechenbare Art des weiblichen Geschlechts für Zauberei und Hexerei geradezu prädestiniert. Die Zuspitzung der Zauberei- und Hexereianschuldigungen auf das weibliche Geschlecht vor allem in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts war demnach mit dem „Unverständnis“ der Frau begründet, eine Ansicht, die selbst noch Dr. Hippolytus Guarinoni zu Beginn des 17. Jahrhunderts vertrat.

Man glaubte also an Hexen, doch die Ansichten darüber waren verschieden: Es gab einen großen Widerspruch zwischen dem volkstümlichen Hexenglauben und den Ansichten der doktrinär-kirchlichen Hexenlehre. Letztere sah in den Hexen eine abgefallene Sippe, die sich von Gott losgesagt und in die Macht des bösen Feindes begeben hatte. Teufelspakt und -buhlschaft bildeten zentrale Punkte dieses Verbrechens. Im Gegensatz dazu spielte die Figur des Teufels in den Augen der Bevölkerung die weitaus unbedeutendere Rolle. Nicht der Satan war der notwendige Bestandteil der Hexerei und stand deshalb im Mittelpunkt, sondern die unheilvollen Taten der „realen“ Hexen, von denen das Volk unmittelbar und deutlich sichtbar betroffen war. Während sich die kirchlichen und juristischen Gelehrten einem abstrakten Kampf gegen den Teufel, dessen Helfer und dessen Wirken verschrieben hatten, konzentrierte sich die Bevölkerung auf fassbare Dinge und wehrte sich gegen den realen Schaden, nicht aber gegen den teuflischen Urheber.

Die Wurzeln der Hexenvorstellungen waren in der Bevölkerung im Ansatz vorhanden. Damit war die gesellschaftliche Grundlage für eine Ausarbeitung und Verbreitung des offiziellen Hexenbildes und letztlich auch des Hexenwahns gegeben. Das dämonologische Hexenbild mit den berühmten fünf Anklagepunkten (Teufelspakt, Teufelsbuhlschaft, Hexenflug, Sabbatfeier und Schadenzauber) wurde aber von Klerikern und Juristen geprägt, ausgearbeitet, verfeinert und in der Gesellschaft geltend gemacht. Dieser gelehrte Hexenglaube erscheint uns heute als Dummheit, ja geradezu als Irrsinn, doch es handelte sich dabei um eine äußerst komplex durchdachte, in sich logische Thematik, mit welcher sich Berühmtheiten und Größen der Zeit – etwa der französische Rechtsgelehrte, Naturrechtslehrer und Staatstheoretiker Jean Bodin (1529/30–1596) – ausführlich beschäftigten, natürlich aus der Grundeinstellung und dem Wissensstand ihrer Epoche.

Solange die Zauberei- oder Hexenvorstellung des volkstümlichen Glaubens bestand, war der Mensch sicher, mit den altbekannten magischen Mitteln gegen die Gefahren vorgehen zu können. Die Hochstilisierung und Kriminalisierung des Hexenbildes durch die geistliche und weltliche Obrigkeit änderte dies jedoch empfindlich: Ganz plötzlich stand der Mensch den Schadenzaubereien hilflos gegenüber. Nun hatte die Gestalt des Teufels höchstpersönlich ihre Hand im Spiel und gegen diesen war – wenn man es im Sinne der Volksmagie ausdrücken will – kein Kraut gewachsen und kein Gegenzauber wirksam. Nun musste man auf die Hilfe Gottes oder jene der Obrigkeit vertrauen, welche die Vernichtung der Hexensekte forderte und anbot.

Erste Anzeichen einer Neudeutung, Verurteilung und Bekämpfung magischer Praktiken der breiten Bevölkerung – mochten sie christliche Inhalte implizieren oder nicht – kamen bereits in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts auf, einer bewegten Zeit staatlicher und kirchlicher Verdichtung, die vom Kampf zwischen dem Reich Gottes und der dämonischen Macht des Teufels geprägt war. Ein Zeitalter, in dem die Mobilisierung gegen Randgruppen und Gegner des Christentums – wie Türken, Juden oder Hexen – zu Abgrenzungen, Spaltungen und Polarisierungen führte. Die Tendenz zur Zentrierung und Vereinheitlichung nach innen bewirkte gleichzeitig eine deutliche Abgrenzung nach außen: politisch, kirchlich, gesellschaftlich und mental. Der Ruf nach einer Reinigung von fremden, feindlichen oder bedrohlichen Elementen wuchs.

Einer dieser Reinigungs-Akte stellte die Publikmachung des Hexerei- bzw. Zaubereideliktes durch die Kirche dar. Mit der Hexenbulle (1484) wurde die Basis dazu geschaffen, auf der theologische und juristische Werke – wie etwa der Formicarius (1437) oder der Malleus Maleficarum (1486) – aufbauen konnten. Der Beginn einer systematischen Hexenverfolgung wurde eingeleitet; eine zusätzliche Verschärfung ergab sich im Zuge der Gegenreformation.

KIRCHE CONTRA VOLKSFRÖMMIGKEIT UND VOLKSMAGIE

Der Mensch wäre seinem Lebensalltag hilflos gegenübergestanden, hätte er diesen nicht mit Hilfe der Religion bewältigen können. Die Anrufung Gottes, seiner Heiligen und Engel, die Gebete, Prozessionen, Segnungen, ja selbst das Glockengeläute waren feste Bestandteile der katholischen Frömmigkeit, die dem Menschen Kraft gab und in seiner inneren Überzeugung bestärkte. Neben den religiösen Bräuchen entstand aber auch eine Volksmagie, welche als sinnvolle Ergänzung gesehen wurde und aufgrund der Einfachheit in Anwendung und Ausführung in vielen Fällen und Lebenslagen zum Tragen kam, vor allem dann, wenn kirchliche Praktiken versagt hatten oder ohne Hoffnung schienen. Die Volksmagie war deshalb nicht nur von magischen, okkulten Elementen geprägt, sondern vereinte diese mit kirchlichen, ja zum Teil fast schon liturgischen Praktiken und Sprüchen. Die Wirkung von kirchlichen Gegenständen, Elementen und Riten (Weihwasser, Berührung geheiligter Gegenstände, Verbergen von Objekten unter dem Altartuch, Verwendung von Freskostücken usw.) wurde sehr oft mit magischen Praktiken gekoppelt, da man an eine Übertragung der Wirkung glaubte. Bezeichnenderweise benutzte noch im Jahr 1751 die Vagantin Gertraud Peintner das abgeschabte Pulver eines Altarsteins, um Krankheiten zu heilen. Es entstand damit eine sakramentalische Praxis außerhalb des liturgischen Rahmens, eine Art christlicher Zauber bzw. popularisierter Exorzismus, wie es auch aus dem folgenden Gebet des Mathäus Tangl aus dem Stubaital von 1631 hervorgeht:4

Heut wann ich aufstehe

In Gottes Tritt ich gehe.

Kein Baum nit fällt, und

kein Wasser schwellt,

Kein Wurm nit beißt,

und kein Waffn schneid,

Kein unrechter Tod

nit begreift,

Helf uns Gott Vater

Sohn und H. Geist

Kirchliche Praxis und Volksmagie gingen lange Zeit Hand in Hand, bis durch reformatorische Bewegungen im 16. Jahrhundert ein entscheidender, richtungsweisender Wandel eingeleitet wurde: Der Machtkampf der Konfessionen bewirkte nicht nur eine Um- und Neudeutung der katholischen Kirche im Allgemeinen, sondern vor allem auch der Volksbräuche.

Um den Protestanten – die dem Katholizismus „papistische Abgötterei“ vorwarfen – den Wind aus den Segeln zu nehmen, sah sich die katholische Kirche gezwungen, etwas dagegen zu unternehmen, und verdrängte aus diesem Grund gewisse Formen der eigenen kirchlichen Zeremonien bzw. der religiösen Volksfrömmigkeit (Segen, Reinigungsrituale usw.). Dabei musste die Kirche aber behutsam vorgehen, basierten doch zahlreiche Bräuche und Praktiken des kirchlichen Ritus bzw. der Volksmagie auf ein und derselben Grundlage. Deshalb wurde keine generelle Eliminierung magischer Elemente angestrebt, sondern man versuchte nur jene konkurrierenden Praktiken des Volkslebens, der Volksfrömmigkeit und -magie auszuschalten, die den protestantischen Kritikern bevorzugt als Angriffspunkte dienten. Laut Eva Labouvie, die sich in zahlreichen Studien der Volksmagie gewidmet hat, führten diese Bestrebungen schließlich „zu einer erstmals umfänglichen und gründlichen Erforschung des volksmagischen Repertoires der Landgemeinden“ und ließen „unterschiedliche Maßnahmen der Verfolgung und Ahndung der als bedeutsam und verbreitet erkannten volkstümlichen Magietraditionen entstehen“.5

Eine Zäsur stellte das Konzil von Trient (1545–63) dar: Das Bild der Kirche sollte durch Neuerungen umgestaltet und modernisiert werden, eine umfangreiche Reform an „Haupt und Gliedern“ erfolgen. Dafür wurde auch eine verstärkte, ja geradezu glorifizierte Frömmigkeit geschaffen. Im Gegensatz dazu erschien die Volksfrömmigkeit mit all ihren Praktiken, Segen, Sprüchen und Beschwörungen ordinär, sündhaft und dämonisch. Aus diesem Grund sah sich die Kirche gezwungen, in die Mentalität und Religiosität der Bevölkerung einzugreifen, alles „Weltliche“ trug nun den Hauch von Sündhaftigkeit und wurde als „böse“ stilisiert. Die katholische Kirche reinigte Leben, Mentalität, Alltag und Religion des Volkes, indem sie unbrauchbare, unverständliche und verdächtige Elemente daraus dämonologisierte. Alles, was von der Frömmigkeit der Kirche abwich, wurde als Aberglaube, Dämonenwerk oder Zauberei verteufelt. Weltliches Handeln und Denken musste von christlichen Werten und Vorstellungen durchdrungen werden.

Den Beginn dieses Reformwerks bildeten kirchliche (später auch weltliche) Visitationen, Ermahnungen, Belehrungen sowie Strafen. Damit wurde die Volksmagie als heidnisch und verwerflich gebrandmarkt; abergläubische Praktiken, Wahrsagerei und Segnungen wurden der Einfachheit halber als „gotteslästerliche Zauberei“ bezeichnet, ungeachtet dessen, ob es sich dabei um alteingesessene, häufig ausgeübte Alltagspraktiken handelte: „Die folkloristischen Mythen gerieten in das Räderwerk einer intellektuellen Maschinerie“, meint Gerd Schwerhoff.6

Erst ab der Mitte des 16. Jahrhunderts und vor allem im folgenden 17. Jahrhundert begannen sich die Folgen dieser disziplinierenden und kriminalisierenden Bewegung deutlich bemerkbar zu machen, indem Volksmagie mit Glaubensabfall und Teufelsbund in Zusammenhang gebracht wurde und damit einen größeren und dringenderen Angriffspunkt bot. Die Anwender magischer und abergläubischer Praktiken mutierten zu Feinden Gottes und Gegnern der kirchlichen Autorität und Institution. Durch die Verteufelung der Volksmagie wurde diese zur Zauberei oder sogar Hexerei erklärt und von der geistlichen sowie weltlichen Obrigkeit mit dementsprechenden Maßnahmen und besonderer Härte geahndet und bekämpft. Die Jagd auf die Hexen war damit Teil einer umfassenden Strategie zur Disziplinierung des Volkes wie auch zur Sicherung der christlichen Moral und des Glaubens.

Es wäre aber falsch, die Schuld einzig und allein auf die weltliche und religiöse Obrigkeit zu schieben, denn das Volk übernahm in der Folge diese Ansichten und integrierte sie in sein Weltbild. Die im Konfessionsstreit erfolgte sukzessive Kriminalisierung der Volksmagie hatte auch eine verzerrte Wahrnehmung und Sensibilisierung in der Bevölkerung bewirkt. In Zeiten des Umbruchs und der gravierenden Umwälzungen stieg die Unsicherheit und Angst der Leute vor der Boshaftigkeit und Rivalität der Mitmenschen, dem wachsenden Einfluss teuflischer Mächte und einer damit verbundenen Angst vor einem möglichen Schadenzauber. Deshalb kam es in solchen Situationen allzu leicht zu Mutmaßungen und Denunziationen.

Des Weiteren erkannten die Menschen die Möglichkeiten der Ausgrenzung und Eliminierung von störenden, die Ordnung und Harmonie der Gesellschaft gefährdenden Mitmenschen, die zu „Sündenböcken“ stilisiert wurden. Zauberei- und Hexereianklagen dienten im Zuge dessen als willkommenes und legales Mittel.

DER GEGENZAUBER ALS SCHUTZ VOR ZAUBEREI UND HEXEREI

War ein Schaden entstanden, der einem seltsam erschien oder der im Zusammenhang mit besonderen Vorzeichen oder Begleiterscheinungen aufgetreten war, versuchte man sich diesen zu erklären. Blieb das Phänomen undurchschaubar, war der Verdacht auf Schadenzauber gegeben. Es galt nun, den Schaden zu beheben, indem man den Täter ausfindig machte und den Zauber allein dadurch oder mit dessen Hilfe wieder brach und rückgängig machte.

Konnte man solcherart einen potentiell Schuldigen (wie Feinde, Neider) ausfindig machen, unternahm man die weiteren Schritte. Diese mussten wohldurchdacht sein, denn man wollte den Zorn des Schädigenden durch Unbedachtsamkeiten nicht noch mehr reizen und ihn zu weiteren bösen Taten provozieren. Es gab deshalb mehrere gültige Wege, sich des Zaubers zu entledigen: So konnte die betroffene Person den persönlichen Kontakt zum Täter oder zur Täterin suchen bzw. andere Personen schicken („Beschickung“) und hoffen, durch Verhandlungen, Versprechungen oder vorsichtige Drohungen diese/n zur Rücknahme oder zur Wiedergutmachung des erfolgten Schadens zu bewegen. War der Täter zu einer Rücknahme des Zaubers bereit, beruhte die Sache auf sich. Trat aber das Gegenteil ein, musste der Geschädigte einen anderen Weg einschlagen, jenen des Gegenzaubers. Damit machte der Geschädigte nichts anderes als der Täter; sein Zauber hingegen wollte Positives erreichen und wandte sich gegen das Böse. Der Gegenzauber stellte damit in der magischen Volkskultur eine legitime Art der Notwehr dar.

Bedeutungsträchtige und weniger gewichtige Gegenzaubereien wurden alltäglich angewandt, doch war dazu ein gewisses Maß an Basiswissen nötig. Wusste man sich aber keinen Rat oder stellte ein Gegenzauber zu hohe Anforderungen an den Ausführenden, konnte man bezüglich Anwendung, Mittel oder Wirkung bei „wissenden“ Leuten die nötigen Informationen einholen. Beratende Funktion übernahmen meist Heiler oder Zauberbanner, Wahrsager, Hebammen oder Scharfrichter. Man besuchte diese, nannte das Unglück, sprach möglicherweise auch einen Verdacht aus und gab den Täter und dessen Beweggründe preis. Der konsultierte Ratgeber nannte schließlich – sofern möglich – ein geeignetes Mittel, um dem Schaden wirkungsvoll entgegenzutreten.

Beim Gegenzauber galt der Leitsatz similia similibus curantur (Gleiches mit Gleichem heilen/bekämpfen). Es war daher wichtig, die Mittel, die Kraft und die Wirkung des Schadenzaubers genau zu kennen. Davon hing wiederum die Wirksamkeit und Art des Gegenzaubers ab. Die Durchführung eines Gegenzaubers hatte gleichzeitig die Funktion eines Gottesurteils: Es war nicht nur Ziel und Zweck, den begangenen Schaden rückgängig zu machen, sondern auch in der Absicht des Geschädigten, den Täter bloßzustellen, indem wiederum dieser (meist körperlich oder geistig) geschädigt wurde. Damit war ein erster Schritt zu erfolgreicher Selbstregulierung gesetzt sowie eine eventuell nicht unwichtige Voraussetzung zum weiteren Vorgehen vor Gericht gegeben.

Christoph Gostner zum Beispiel kannte einen Gegenzauber, mit dessen Hilfe der Urheber des Schadens – in diesem Fall ein Dieb – gebannt wurde bzw. mit dem man verlorenes oder gestohlenes Gut wiederfinden konnte: Was er darzu braucht, das sei das: Er sei in ein Stall gangen und gegen den Morgen niederkniet und gesagt: O Herr Jesu Christ, ich knie auf diesen Mist, schick du dem Dieb, ders gestohlen hat, der bösisten Teufel drei. Der Erst zwing dich, der Ander dring dich, der Drit gehe dir in deine Schuech, dass dir Dieb so wind und so weh sei mit dem gestohlnen Guet, als deiner Mutter ist gewesen, da sie dich hat bracht auf diesen Erdboden mit ihren krachenden Lenden und Händen. Also leit ich dich, dass du also muest herwieder bringen. In Namen Gottes Vaters, Sohns und des heiligen Geistes.

In diesem Prozess gegen Gostner findet sich auch das eindrucksvolle Beispiel eines Unwetter abwehrenden Gegenzaubers. Gostner gab vor Gericht an, wenn er das Wetter also dick und schwarz habe gesehen daher gehn, dann habe er dieses mit seinen Zaubersprüchen auf das höchste Gebürg, da kein Hahn kräht, kein Mader mäht, da kein Oxe hiet, da kein Blum bliet zu vertreiben versucht, damit es keinen Schaden anrichten könne.

Der einfallsreiche und gewitzte Betrüger Hans Albrecht verkaufte wiederum einen Stein, der angeblich vom Heiligen Grab in Jerusalem stammte und eine magisch-schützende Fuktion besaß: Wer diesen bei einem trag, verlier keinen Handl vor Gericht, man mög auch keinen in Rumor oder Fechthändel verwunden oder beschädigen. Der von Hans Albrecht angebotene Stein war jedoch ohne die erhoffte schützende Wirkung, es handelte sich dabei um einen einfachen Granatstein.